Kindsein in Österreich - Eine Reflexion des Status quo

Termin: Donnerstag, 25. November 2021 von 15.00 bis 16.30 Uhr

 

Wenn es um die Heranwachsenden in unserer Gesellschaft geht, dann haben drei Begriffe in der Öffentlichkeit besonderes Gewicht: Kinderrechte, Kindeswohl und Kinderschutz. Die Veranstaltung hinterfragt die Bedeutung und den Stellenwert dieser Begriffe für Österreich und zeigt Handlungsperspektiven auf.

 

Die Veranstaltung findet online statt. Wenn Sie teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte unter familie3.0@oif.ac.at an. Sie erhalten am Tag des Digitalevents den Teilnahme-Link per E-Mail zugesandt.

 

Impuls 1

Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez (Netzwerk Kinderrechte)

Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich – Was braucht es an Verbesserungen für Kinder und Jugendliche?

Wozu Kinderrechte? Kindern und Jugendlichen geht es doch sehr gut in Österreich: Sie können in die Schule gehen, müssen nicht arbeiten. Seit mehr als 30 Jahren ist es gesetzlich verboten, ihnen wehzutun. Trotzdem besteht Handlungsbedarf: Kinderarmut und Gewalt? Brennendes Thema in Österreich. Einführung eines zeitgemäßen Bildungssystems mit inklusiver Schule? Bitte warten! Berücksichtigung des Kindeswohls im Asylwesen? Passiert kaum. Ein Impuls zu Österreichs Kinderrechts-Baustellen.

 

Impuls 2

Mag. Dr. Sabine Buchebner-Ferstl (ÖIF)

Das Wohl des Kindes aus unterschiedlichen Perspektiven – Was brauchen Kinder, damit es ihnen gut geht?

Eine aktuelle ÖIF-Studie widmet sich der Frage, wie der Begriff des Kindeswohls aus verschiedenen Blickwinkeln konzipiert wird. In diesem Impuls werden die Unterschiede und Kongruenzen in den Sichtweisen von Eltern, Kindern sowie Expert/innen verschiedener Fachrichtungen herausgearbeitet.

 

Impuls 3

Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal (ÖIF)

Kinderschutz in Österreich – Von Einzelregelungen zum Bundeskinderschutzgesetz

Kinderschutz ist in Österreich punktuell in Einzelgesetzen geregelt. Eine bundeseinheitliche Vorgabe zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten, fehlt aber. Der Impuls zeigt, wie mit bestehenden rechtlichen Möglichkeiten Kinderschutzmaßnahmen vorgeschrieben werden können und wie sich ein Bundeskinderschutzgesetz verwirklichen ließe.

Anfragen
Mag. Rudolf Karl Schipfer
rudolf.schipfer@oif.ac.at
01 / 4277-48913