Neue Regelung ab 1. September 2019 - Rechtsanspruch auf Papamonat

Mit 1. September 2019 tritt die neue Regelung zum Papamonat in Kraft. Diese gilt für alle Geburten, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten liegt, also für errechnete Geburtstermine ab dem 1.12.2019.

Nähere Informationen zum Papamonat und der Anrechnung der Karenzzeiten unter:
https://www.arbeiterkammer.at/papamonat