Ab 1. Jänner 2020 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner jeden Jahres erfolgt eine Erhöhung des Pflegegeldes in allen Stufen mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG.
Desweiteren haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 1. Jänner 2020 einen Rechtsanspruch auf zwei Wochen Pflegekarenz/Pflegeteilzeit.
Nähere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter https://www.sozialministerium.at/Services/News-und-Events/Was-ist-neu-2020.html.