Neuerungen im Bereich Pflege 2020

Ab 1. Jänner 2020 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner jeden Jahres erfolgt eine Erhöhung des Pflegegeldes in allen Stufen mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor nach § 108f ASVG.
Desweiteren haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 1. Jänner 2020 einen Rechtsanspruch auf zwei Wochen Pflegekarenz/Pflegeteilzeit.

Nähere Informationen zu den Neuerungen finden Sie unter https://www.sozialministerium.at/Services/News-und-Events/Was-ist-neu-2020.html.